Icon Pflegefachmann/frau

Die neue gen­er­al­is­tis­che Pflegeausbildung

Ausbildung Pflegefachmann / Pflegefachfrau

Durch die neue Ausbildung werden Pflegefachkräfte auf die Herausforderungen von Morgen vorbereitet. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner können Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen pflegen.

Am 01.01.2020 gibt es eine neue Aus­bil­dung für Fachkräfte in der Pflege.  Alle drei Aus­bil­dun­gen wer­den zu ein­er gen­er­al­is­tis­chen Aus­bil­dung zusam­menge­führt.  Sie dauert 3 Jahre in Vol­lzeit und endet mit dem Abschluss Pflege­fach­frau / Pflege­fach­mann. Mit diesem Abschluss dür­fen Sie Men­schen aller Alter­sklassen ver­sor­gen: z.B. im Kranken­haus (Akutpflege), Kinderklinik, Psy­chi­a­trie, der ambu­lanten oder der sta­tionären Pflege.

Sie erhal­ten mit diesem Abschluss eine europaweite Anerkennung.

Grafik Aufbau der generalistischen Ausbildung

Das Ding hat Zukunft!

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

  • Die Aus­bil­dungszeit beträgt drei Jahre in Vol­lzeit.
  • Eine Teilzeitaus­bil­dung inner­halb 4 Jahren ist möglich (Auskun­ft erteilt die Schulleitung).
  • Die ersten bei­den Jahre wer­den alle Auszu­bilden­den gemein­sam gen­er­al­is­tisch ausgebildet.
  • Wenn Sie diesen Weg im drit­ten Aus­bil­dungs­jahr fort­set­zen möcht­en, erhal­ten Sie einen Abschluss als Pflegefachfrau/Pflegefachmann.
  • Wenn Sie Ihren Schw­er­punkt auf die Pflege alter Men­schen set­zten möcht­en, haben Sie die Möglichkeit sich im drit­ten Jahr zu spezial­isieren und erhal­ten einen Abschluss in der Altenpflege.

Praktische Ausbildung

  • Ori­en­tierung­sein­satz: in Ihrem Ausbildungsbetrieb
  • Pflichtein­sätze:
    ambu­lante Pflege, Akutpflege (Kranken­haus),
    sta­tionäre Langzeitpflege (Pflege­heim),
    Kinder­heilkunde (Pädi­a­trie), Psychiatrie
  • Wahlein­sätze: z.B. Hos­piz, Beratungsstellen
  • Ver­tiefung­sein­satz: beim eige­nen Ausbildungsbetrieb
  • Min­destens 2.500 Stunden

Theoretischer Teil

  • Find­et im Bil­dungszen­trum für Gesund­heits­berufe statt. Unter­richtet in Blockwochen.
  • Min­destens 2.100 Stunden

Sprach­train­ing für einen super Start in Ihre Pflege-Kar­riere durch aus­ge­bildete Sprachförderkräfte.

Grafik Ausbildungsinhalte
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Icon Zugangsvorraussetzung

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

  • Abitur
  • mit­tlerer Bil­dungsab­schluss wie der Realschul­abschluss oder ein ander­er als gle­ich­w­er­tig anerkan­nter Schulabschluss
  • Hauptschu­la­b­schluss und zusät­zlich eine min­destens zwei­jährige fach­fremde Beruf­saus­bil­dung oder
  • Hauptschu­la­b­schluss und eine Aus­bil­dung zum/zur Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in
  • Gesund­heitliche und per­sön­liche Eignung

Icon Kosten

Welche Kosten entstehen? Was verdiene ich in der Ausbildung?

  • Für die the­o­retis­che Aus­bil­dung entste­hen Ihnen keine Kosten.
  • Ihre Aus­bil­dungsvergü­tung bezahlt die Pflege­einrichtung. Die Höhe der Vergü­tung richtet sich nach den dort gülti­gen Vereinbarungen.
  • In bes­timmten Fällen kön­nen Sie auch Unter­halts­geld oder ALG II beziehen. Auch Bil­dungsgutscheine wer­den angenom­men. Darüber informieren ent­sprechende Beratungsstellen und die Bun­de­sagen­tur für Arbeit.

Beispiel: Aus­bil­dungsvergü­tung nach dem Tar­ifver­trag des öffentlichen Dien­stes (TVÖD)

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Icon Bewerbung

Mit welchen Unterlagen und wo soll ich mich bewerben?

Für Ihre Aus­bil­dung müssen Sie sich sowohl bei uns als auch in ein­er Pflegeein­rich­tung bewerben.

  • Bewer­bungsan­schreiben
  • lück­en­los­er, tabel­lar­isch­er Lebenslauf
  • Licht­bild
  • Schu­la­b­schlusszeug­nis
  • erweit­ertes polizeilich­es Führungszeugnis
  • ggf. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung

Icon AusbuldungsbeginnWann beginnt die Ausbildung?

Jährlich am 01. Oktober

Häufig gestellte Fragen

Hier nur einige Beispiele, was bei der Ausbildung vermittelt wird:

  • Dem Patien­ten Blut abnehmen, Injek­tio­nen durch­führen und Infu­sio­nen legen.
  • Den Ärzten bei Unter­suchun­gen assistieren und den Ver­lauf dokumentieren.
  • Ver­bände anle­gen und wech­seln, Wun­den ver­sor­gen und Infu­sio­nen legen.
  • Ärztliche Maß­nah­men, beispiel­sweise die Vis­ite, Unter­suchun­gen oder Oper­a­tio­nen vor- und nachbereiten.
  • Verabre­ichung von Medikamenten.
  • Ältere Men­schen unter­stützen, ihren All­t­ag sin­nvoll zu gestalten.
  • Hil­fe bei der Kör­perpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Im Not­fall lebenser­hal­tende Maß­nah­men durchführen.

Quelle: plattform-pflege.de

Die theoretische Ausbildung am bzg findet in Unterrichtsblöcken statt.

Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden.

Bei der Weit­erqual­i­fizierung von aus­ge­bilde­ten Helfern und Helferin­nen in der Pflege kann die Aus­bil­dungs­dauer verkürzt werden.
Die Aus­bil­dung ist auf Antrag um ein Drit­tel ihrer Dauer zu verkürzen bei ein­er erfol­gre­ich abgeschlosse­nen Aus­bil­dung in Assis­tenz- und Helfer­berufen der Pflege, die bes­timmten Min­destanforderun­gen genügt, die von den Kon­feren­zen der Arbeits- und Sozialmin­is­ter bzw.  der Gesund­heitsmin­is­ter der Län­der fest­gelegt wur­den. Diesel­ben Rah­menbe­din­gun­gen gel­ten auch für die Aus­bil­dun­gen zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger bzw. zur Gesund­heits- und Kinderkrankenpflegerin und zum  Gesund­heits- und Kinderkrankenpfleger.

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