Die neue generalistische Pflegeausbildung

Ausbildung Pflegefachmann / Pflegefachfrau

Durch die neue Ausbildung werden Pflegefachkräfte auf die Herausforderungen von Morgen vorbereitet. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner können Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen pflegen.

Am 01.01.2020 gibt es eine neue Ausbildung für Fachkräfte in der Pflege.  Alle drei Ausbildungen werden zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt.  Sie dauert 3 Jahre in Vollzeit und endet mit dem Abschluss Pflegefachfrau / Pflegefachmann. Mit diesem Abschluss dürfen Sie Menschen aller Altersklassen versorgen: z.B. im Krankenhaus (Akutpflege), Kinderklinik, Psychiatrie, der ambulanten oder der stationären Pflege.

Sie erhalten mit diesem Abschluss eine europaweite Anerkennung.

Das Ding hat Zukunft!

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

  • Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre in Vollzeit.
  • Eine Teilzeitausbildung innerhalb 4 Jahren ist möglich (Auskunft erteilt die Schulleitung).
  • Die ersten beiden Jahre werden alle Auszubildenden gemeinsam generalistisch ausgebildet.
  • Wenn Sie diesen Weg im dritten Ausbildungsjahr fortsetzen möchten, erhalten Sie einen Abschluss als Pflegefachfrau/Pflegefachmann.
  • Wenn Sie Ihren Schwerpunkt auf die Pflege alter Menschen setzten möchten, haben Sie die Möglichkeit sich im dritten Jahr zu spezialisieren und erhalten einen Abschluss in der Altenpflege.

Praktische Ausbildung

  • Orientierungseinsatz: in Ihrem Ausbildungsbetrieb
  • Pflichteinsätze:
    ambulante Pflege, Akutpflege (Krankenhaus),
    stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim),
    Kinderheilkunde (Pädiatrie), Psychiatrie
  • Wahleinsätze: z.B. Hospiz, Beratungsstellen
  • Vertiefungseinsatz: beim eigenen Ausbildungsbetrieb
  • Mindestens 2.500 Stunden

Theoretischer Teil

  • Findet im Bildungszentrum für Gesundheitsberufe statt. Unterrichtet in Blockwochen.
  • Mindestens 2.100 Stunden

Sprachtraining für einen super Start in Ihre Pflege-Karriere durch ausgebildete Sprachförderkräfte.

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Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

  • Abitur
  • mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Schulabschluss
  • Hauptschulabschluss und zusätzlich eine mindestens zweijährige fachfremde Berufsausbildung oder
  • Hauptschulabschluss und eine Ausbildung zum/zur
  • Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in
  • Gesundheitliche und persönliche Eignung

Welche Kosten entstehen? Was verdiene ich in der Ausbildung?

  • Für die theoretische Ausbildung entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Ihre Ausbildungsvergütung bezahlt die Pflegeeinrichtung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den dort gültigen Vereinbarungen.
  • In bestimmten Fällen können Sie auch Unterhaltsgeld oder ALG II beziehen. Auch Bildungsgutscheine werden angenommen. Darüber informieren entsprechende Beratungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit.

Beispiel: Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD)

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Mit welchen Unterlagen und wo soll ich mich bewerben?

Für Ihre Ausbildung müssen Sie sich sowohl bei uns als auch in einer Pflegeeinrichtung bewerben.

  • Bewerbungsanschreiben
  • lückenloser, tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Schulabschlusszeugnis
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • ggf. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung

Wann beginnt die Ausbildung?

Jährlich am 01. Oktober

Häufig gestellte Fragen

Hier nur einige Beispiele, was bei der Ausbildung vermittelt wird:

  • Dem Patienten Blut abnehmen, Injektionen durchführen und Infusionen legen.
  • Den Ärzten bei Untersuchungen assistieren und den Verlauf dokumentieren.
  • Verbände anlegen und wechseln, Wunden versorgen und Infusionen legen.
  • Ärztliche Maßnahmen, beispielsweise die Visite, Untersuchungen oder Operationen vor- und nachbereiten.
  • Verabreichung von Medikamenten.
  • Ältere Menschen unterstützen, ihren Alltag sinnvoll zu gestalten.
  • Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Im Notfall lebenserhaltende Maßnahmen durchführen.

Quelle: plattform-pflege.de

Die theoretische Ausbildung am bzg findet in Unterrichtsblöcken statt.

Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden. Bei der Weiterqualifizierung von ausgebildeten Helfern und Helferinnen in der Pflege kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Die Ausbildung ist auf Antrag um ein Drittel ihrer Dauer zu verkürzen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege, die bestimmten Mindestanforderungen genügt, die von den Konferenzen der Arbeits- und Sozialminister bzw.  der Gesundheitsminister der Länder festgelegt wurden. Dieselben Rahmenbedingungen gelten auch für die Ausbildungen zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und zum  Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.

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