
Die neue generalistische Pflegeausbildung
Ausbildung Pflegefachmann / Pflegefachfrau
Durch die neue Ausbildung werden Pflegefachkräfte auf die Herausforderungen von Morgen vorbereitet. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner können Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen pflegen.
Am 01.01.2020 gibt es eine neue Ausbildung für Fachkräfte in der Pflege. Alle drei Ausbildungen werden zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Sie dauert 3 Jahre in Vollzeit und endet mit dem Abschluss Pflegefachfrau / Pflegefachmann. Mit diesem Abschluss dürfen Sie Menschen aller Altersklassen versorgen: z.B. im Krankenhaus (Akutpflege), Kinderklinik, Psychiatrie, der ambulanten oder der stationären Pflege.
Sie erhalten mit diesem Abschluss eine europaweite Anerkennung.
Wann beginnt die Ausbildung?
Jährlich am 01. Oktober
Häufig gestellte Fragen
Was wird in der Ausbildung vermittelt?
Hier nur einige Beispiele, was bei der Ausbildung vermittelt wird:
- Dem Patienten Blut abnehmen, Injektionen durchführen und Infusionen legen.
- Den Ärzten bei Untersuchungen assistieren und den Verlauf dokumentieren.
- Verbände anlegen und wechseln, Wunden versorgen und Infusionen legen.
- Ärztliche Maßnahmen, beispielsweise die Visite, Untersuchungen oder Operationen vor- und nachbereiten.
- Verabreichung von Medikamenten.
- Ältere Menschen unterstützen, ihren Alltag sinnvoll zu gestalten.
- Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
- Im Notfall lebenserhaltende Maßnahmen durchführen.
Quelle: plattform-pflege.de
Wann findet der Unterricht am bzg statt?
Die theoretische Ausbildung am bzg findet in Unterrichtsblöcken statt.
Kann die Ausbildung verkürzt werden?
Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Bei der Weiterqualifizierung von ausgebildeten Helfern und Helferinnen in der Pflege kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden.
Die Ausbildung ist auf Antrag um ein Drittel ihrer Dauer zu verkürzen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege, die bestimmten Mindestanforderungen genügt, die von den Konferenzen der Arbeits- und Sozialminister bzw. der Gesundheitsminister der Länder festgelegt wurden. Dieselben Rahmenbedingungen gelten auch für die Ausbildungen zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.