Ab 2020 – Die neue Pflegeausbildung
Durch die Reform der Pflegeberufe wird die Ausbildung zur Pflegefachkraft modernisiert und attraktiver gemacht sowie der Berufsbereich der Pflege insgesamt aufgewertet. Das im Juli 2017 verkündete Pflegeberufereformgesetz schafft den Rahmen für den Start der neuen Pflegeausbildungen am 1. Januar 2020.
Die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben der Zukunft. Die Lebenserwartung der in Deutschland lebenden Menschen steigt und damit nimmt gleichzeitig der Pflege- und Hilfebedarf zu. Die spezifischen Belange älterer Menschen sind nicht nur in stationären Pflegeeinrichtungen und durch ambulante Pflegedienste zu berücksichtigen, sondern zunehmend auch bei der Pflege im Krankenhaus. Aber auch die spezifischen Anforderungen an die Pflege kranker Kinder und Jugendlicher sowie von Personen mit psychischen Erkrankungen dürfen bei der Vermittlung von beruflichen Handlungskompetenzen der Pflegefachkräfte nicht außer Acht gelassen werden.
Aufgrund der sich wandelnden Versorgungsstrukturen in der Pflege ist es erforderlich, dass in der Pflegeausbildung Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesituationen vermittelt werden. Gegenstand der Reform ist daher die Zusammenführung der bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Ausbildungen in der Alten‑, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung im Pflegeberufegesetz. Damit werden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen, das heißt im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung, befähigt.
Die Reform betrifft knapp 140.000 Auszubildende.
Generalistische Pflegeausbildung – modern und durchlässig
Kern des im Juli 2017 verkündeten Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer dreijährigen, generalistischen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss “Pflegefachfrau”/“Pflegefachmann”. Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen den Auszubildenden nach dem Abschluss der Ausbildung auch im Berufsleben bessere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Neben dem generalistischen Berufsabschluss “Pflegefachfrau”/“Pflegefachmann” können Auszubildende mit Vertiefung im Bereich der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege für das dritte Ausbildungsjahr auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss “Altenpfleger/in” oder “Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in” wählen.
Die Einführung eines Pflegestudiums in Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung als weiterer Qualifizierungsweg ist die richtige Antwort auf die zunehmend komplexeren Anforderungen im Pflegebereich und bietet zusätzliche Karrierechancen.
Bessere Rahmenbedingungen erhöhen die Attraktivität der Ausbildung
Eine zusätzliche Qualitätsverbesserung wird durch die Modernisierung der Ausbildungsinhalte, durch eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb erreicht. Für die berufliche Pflegeausbildung ist eine einheitliche Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung von Schulgeldfreiheit und des Anspruchs der Auszubildenden auf angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen. Mit der erstmaligen Regelung von Vorbehaltsaufgaben, die aufgrund der dafür benötigten Qualifikation nur von Pflegefachkräften wahrgenommen werden dürfen, wird die Pflege als eigenständiger Berufsbereich aufgewertet. Die Reform ist daher auch ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Den Pflegekräften werden wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.
Der erste Ausbildungsjahrgang beginnt 2020.