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Ab 2020 – Die neue Pflegeausbildung

Durch die neue Ausbildung werden Pflegefachkräfte auf die Herausforderungen von Morgen vorbereitet. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner können Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen pflegen.



Durch die Reform der Pflegeberufe wird die Ausbildung zur Pflegefachkraft modernisiert und attraktiver gemacht sowie der Berufsbereich der Pflege insgesamt aufgewertet. Das im Juli 2017 verkündete Pflegeberufereformgesetz schafft den Rahmen für den Start der neuen Pflegeausbildungen am 1. Januar 2020.

Die Sicherung ein­er qual­i­ta­tiv­en Pflegev­er­sorgung ist eine der gesellschaft­spoli­tisch wichti­gen Auf­gaben der Zukun­ft. Die Lebenser­wartung der in Deutsch­land leben­den Men­schen steigt und damit  nimmt gle­ichzeit­ig der Pflege- und Hil­febe­darf zu. Die spez­i­fis­chen Belange älter­er Men­schen sind nicht nur in sta­tionären Pflegeein­rich­tun­gen und durch ambu­lante Pflege­di­en­ste zu berück­sichti­gen, son­dern zunehmend auch bei der Pflege im Kranken­haus. Aber auch die spez­i­fis­chen Anforderun­gen an die Pflege kranker Kinder und Jugendlich­er sowie von Per­so­n­en mit psy­chis­chen Erkrankun­gen dür­fen bei der Ver­mit­tlung von beru­flichen Hand­lungskom­pe­ten­zen der Pflege­fachkräfte nicht außer Acht gelassen werden.

Auf­grund der sich wan­del­nden Ver­sorgungsstruk­turen in der Pflege ist es erforder­lich, dass in der Pflegeaus­bil­dung Kom­pe­ten­zen zur Pflege von Men­schen aller Alters­grup­pen in allen Pfle­ge­si­t­u­a­tio­nen ver­mit­telt wer­den. Gegen­stand der Reform ist daher die Zusam­men­führung der bish­er im Altenpflegege­setz und im Krankenpflegege­setz getren­nt geregel­ten Aus­bil­dun­gen in der Alten‑, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu ein­er gen­er­al­is­tis­chen Pflegeaus­bil­dung im Pflege­berufege­setz. Damit wer­den die Auszu­bilden­den zur Pflege von Men­schen aller Altersstufen in allen Ver­sorgungs­bere­ichen, das heißt im Kranken­haus, im Pflege­heim und ambu­lant in der eige­nen Woh­nung, befähigt.

Die Reform bet­rifft knapp 140.000 Auszubildende.

Generalistische Pflegeausbildung – modern und durchlässig

Kern des im Juli 2017 verkün­de­ten Pflege­berufege­set­zes ist die Ein­führung ein­er drei­jähri­gen, gen­er­al­is­tis­chen beru­flichen Aus­bil­dung mit dem Abschluss “Pflegefachfrau”/“Pflegefachmann”. Die schulis­che und prak­tis­che Aus­bil­dung dient der Ver­mit­tlung von Kom­pe­ten­zen für die selb­st­ständi­ge und prozes­sori­en­tierte Pflege von Men­schen aller Altersstufen in allen Ver­sorgungs­bere­ichen. Damit ste­hen den Auszu­bilden­den nach dem Abschluss der Aus­bil­dung auch im Beruf­sleben bessere Ein­satz- und Entwick­lungsmöglichkeit­en offen. Auf­grund der automa­tis­chen Anerken­nung des gen­er­al­is­tis­chen Beruf­s­ab­schlusses gilt dieser auch in anderen Mit­gliedsstaat­en der EU.

Neben dem gen­er­al­is­tis­chen Beruf­s­ab­schluss “Pflegefachfrau”/“Pflegefachmann” kön­nen Auszu­bildende mit Ver­tiefung im Bere­ich der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege für das dritte Aus­bil­dungs­jahr auch eine Spezial­isierung mit dem Abschluss “Altenpfleger/in” oder “Gesund­heits- und Kinderkrankenpfleger/in” wählen.

Die Ein­führung eines Pfleges­tudi­ums in Ergänzung zur beru­flichen Pflegeaus­bil­dung als weit­er­er Qual­i­fizierungsweg ist die richtige Antwort auf die zunehmend kom­plex­eren Anforderun­gen im Pflege­bere­ich und bietet zusät­zliche Karrierechancen.

Bessere Rahmenbedingungen erhöhen die Attraktivität der Ausbildung

Eine zusät­zliche Qual­itätsverbesserung wird durch die Mod­ernisierung der Aus­bil­dungsin­halte, durch eine bessere Ausstat­tung der Pflegeschulen und mehr Prax­isan­leitung im Betrieb erre­icht. Für die beru­fliche Pflegeaus­bil­dung ist eine ein­heitliche Finanzierung unter beson­der­er Berück­sich­ti­gung von Schul­geld­frei­heit und des Anspruchs der Auszu­bilden­den auf angemessene Aus­bil­dungsvergü­tung vorge­se­hen. Mit der erst­ma­li­gen Regelung von Vor­be­halt­sauf­gaben, die auf­grund der dafür benötigten Qual­i­fika­tion nur von Pflege­fachkräften wahrgenom­men wer­den dür­fen, wird die Pflege als eigen­ständi­ger Berufs­bere­ich aufgew­ertet. Die Reform ist daher auch ein wichtiger Schritt zu mehr Anerken­nung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutsch­land. Den Pflegekräften wer­den wohnort­na­he Beschäf­ti­gungsmöglichkeit­en und zusät­zliche Ein­satz- und Auf­stiegsmöglichkeit­en eröffnet.

Der erste Aus­bil­dungs­jahrgang begin­nt 2020.

Textquelle: www.pflegeausbildung.net